Spezielle Beratungsleistungen

Neben der klassischen Steuer- und Unternehmensberatung zeichnet sich unsere Kanzlei durch die Spezialisierung auf verschiedene Sachgebiete, Branchen und außerordentliche Klienten aus.

Unser Fokus liegt hierbei vor allem in der steuerlichen Beratung von Healthcare-Unternehmen (insbesondere Krankenhäuser), Stiftungen, Familienunternehmen, vermögenden Privatpersonen sowie in der Testamentsvollstreckung.

Healthcare-Unternehmen

In den Bereichen Healthcare, Krankenhäuser und Heilberufe bieten wir schon seit vielen Jahren eine auf die branchenspezifischen Besonderheiten ausgerichtete steuerliche Expertise an. Fortlaufende Neuregelungen durch den Gesetzgeber und steuerrechtliche Änderungen machen auch vor dieser ökonomisch bedeutenden Branche nicht Halt. Mit unserem speziell auf diesen Wirtschaftssektor ausgerichteten steuerrechtlichen Knowhow vertreten wir effektiv und kompetent Ihre Interessen.

Private Clients

Gerade bei Privatpersonen mit komplexen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist eine auf deren besondere ertrags- und vermögensteuerliche Situation angepasste Beratung angezeigt.

HEEB Steuerberatung hat sich auf vermögende Privatpersonen mit besonderen steuerlichen Beratungs- und Planungsansprüchen spezialisiert und berät sie in allen steuerrechtlichen Belangen, besorgt eine fundierte steuerliche Strukturierung privater Kapitalanlagen und unterstützt sie, besonders auch hinsichtlich des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts, bei der Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge.

Testamentsvollstreckung

Besonders wenn der Erblasser langjähriger Mandant der Steuerkanzlei war, hat diese profunde Kenntnis über dessen Vermögensverhältnisse. Das macht den verantwortlichen Steuerberater gerade bei komplizierten Erbauseinandersetzungen zum geeigneten Testamentsvollstrecker, um den letzten Willen seines verstorbenen Mandanten gesetzeskonform durchzusetzen. Darüber hinaus besorgt er auch die letzte Steuererklärung für den Erblasser und die Erbschaftsteuererklärungen für die Erben.

Familienunternehmen

Familienunternehmen sind von komplexen steuerlichen Regelungen und auch Belastungen betroffen, besonders, wenn mehrere Familienmitglieder an dem Unternehmen partizipieren. Da solche Betriebe in der Regel den mittelständischen Unternehmen zuzuordnen sind, verfügen sie nur selten über eine eigene Steuerabteilung, die diesen besonderen steuerrechtlichen Verwaltungsaufwand leisten kann.

Darum hat HEEB Steuerberatung es sich zum Ziel gesetzt, Familienunternehmen bei ihren oft sehr speziellen steuerlichen Anliegen zu unterstützen und alle dem gesetzlichen Rahmen gemäßen Möglichkeiten zur Minimierung der Steuerlast zu ergründen und durchzusetzen.

Stiftungen

Ein weiteres Spezialgebiet unserer Kanzlei ist die steuerliche Beratung von gemeinnützigen Stiftungen und Körperschaften. Hier greifen verschiedene steuerliche Sonderregelungen, die neben der Stiftung selbst auch den Stifter sowie die Unterstützer betreffen. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Stiftung und die Besonderheiten des Stiftungssteuerrechts.